Strafverteidiger in Berlin-Neukölln

Vorladung, Strafbefehl, Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung oder Verhaftung sollten früh anwaltlich geprüft werden.

Wann eine frühe Strafverteidigung wichtig ist

Wenn gegen Sie ermittelt wird, eine Vorladung vorliegt oder bereits ein Strafbefehl zugestellt wurde, sollte der Vorwurf früh eingeordnet werden. Ob eine Einlassung sinnvoll ist, lässt sich häufig erst nach Akteneinsicht beurteilen. Vorschnelle Angaben können später schwer korrigierbar sein.

Eine anwaltliche Prüfung ist besonders wichtig, wenn Durchsuchung, Verhaftung, Untersuchungshaft, Anklage, Bewährungsfragen oder aufenthaltsrechtliche Folgen im Raum stehen.

Typische strafrechtliche Situationen

  • Polizeivorladung als Beschuldigter
  • Strafbefehl erhalten
  • Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme
  • Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder Drogendelikten
  • Verkehrsstrafrecht, etwa Fahrerflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Pflichtverteidigung und notwendige Verteidigung

Was im ersten Schritt zählt

Machen Sie keine vorschnellen Angaben. Sichern Sie Schreiben, Fristen und Namen von beteiligten Behörden oder Gerichten. Ohne Akteneinsicht bleibt die Einschätzung häufig unsicher. Genau deshalb lohnt sich eine frühe Besprechung des Falls.

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E-Mail: info@rechtsanwalt-guerses.de

Wenn eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Durchsuchung im Raum steht, sollte die Angelegenheit möglichst früh geprüft werden.

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