Strafverteidiger in Berlin-Neukölln
Vorladung, Strafbefehl, Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung oder Verhaftung sollten früh anwaltlich geprüft werden.
Wann eine frühe Strafverteidigung wichtig ist
Wenn gegen Sie ermittelt wird, eine Vorladung vorliegt oder bereits ein Strafbefehl zugestellt wurde, sollte der Vorwurf früh eingeordnet werden. Ob eine Einlassung sinnvoll ist, lässt sich häufig erst nach Akteneinsicht beurteilen. Vorschnelle Angaben können später schwer korrigierbar sein.
Eine anwaltliche Prüfung ist besonders wichtig, wenn Durchsuchung, Verhaftung, Untersuchungshaft, Anklage, Bewährungsfragen oder aufenthaltsrechtliche Folgen im Raum stehen.
Typische strafrechtliche Situationen
- Polizeivorladung als Beschuldigter
- Strafbefehl erhalten
- Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme
- Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder Drogendelikten
- Verkehrsstrafrecht, etwa Fahrerflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Pflichtverteidigung und notwendige Verteidigung
Was im ersten Schritt zählt
Machen Sie keine vorschnellen Angaben. Sichern Sie Schreiben, Fristen und Namen von beteiligten Behörden oder Gerichten. Ohne Akteneinsicht bleibt die Einschätzung häufig unsicher. Genau deshalb lohnt sich eine frühe Besprechung des Falls.
Wichtige Unterseiten
- Polizeivorladung als Beschuldigter: Muss ich hingehen?
- Strafbefehl erhalten
- Hausdurchsuchung: Was tun?
- Pflichtverteidiger: Wann bekomme ich einen?
- Ermittlungsverfahren eingestellt: Was bedeutet das?
- Kontakt aufnehmen
- Verkehrsrecht bei Bußgeld und Verkehrsstrafrecht
- Ausländer- und Asylrecht bei aufenthaltsrechtlichen Folgen
Kontakt
Telefon: 030 680 82 893
E-Mail: info@rechtsanwalt-guerses.de
Wenn eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Durchsuchung im Raum steht, sollte die Angelegenheit möglichst früh geprüft werden.
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