Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Neukölln

Unfall, Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Fahrerlaubnisproblem sollten früh und sauber eingeordnet werden.

Worum es im Verkehrsrecht oft wirklich geht

Im Verkehrsrecht ist zuerst zu klären, ob es um Schadensersatz nach einem Unfall, um einen Bußgeldbescheid, um ein Fahrverbot, um Punkte oder um einen strafrechtlichen Vorwurf geht. Davon hängen Fristen, wirtschaftliche Risiken und die richtige Strategie ab.

Typische verkehrsrechtliche Situationen

  • Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden
  • Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeit, Rotlicht oder Abstand
  • Fahrverbot, Punkte oder drohender Führerscheinentzug
  • Fahrerflucht, Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Streit mit Haftpflicht- oder Kaskoversicherung
  • Probleme beim Fahrzeugkauf oder bei Reparaturen

Nach einem Unfall

Nach einem Verkehrsunfall geht es häufig um Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Welche Ansprüche durchsetzbar sind, hängt immer vom konkreten Hergang und von den Unterlagen ab.

Bei Bußgeld und Fahrverbot

Bei laufenden Fristen sollte der Bescheid zeitnah geprüft werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind Messung, Aktenlage, Vorbelastungen und die konkreten Folgen für Beruf und Alltag.

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Wenn ein Unfall, Bußgeldbescheid oder Fahrverbot vorliegt, sollte die Angelegenheit früh geprüft werden.

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