Hände mit Taschenrechner und Bleistift zur Berechnung einer tragbaren Monatsrate
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Eine rechtskräftige Geldstrafe ist fällig, aber Ihr Einkommen reicht nicht für die gesamte Zahlung. Sie können eine Zahlungsfrist oder Ratenzahlung beantragen. Nach Rechtskraft entscheidet darüber die Vollstreckungsbehörde, in der Regel die Staatsanwaltschaft. Legen Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nachvollziehbar dar und schlagen Sie eine Rate vor, die Sie tatsächlich zahlen können. Ein Antrag allein ist noch keine bewilligte Zahlungserleichterung.

Zahlungsaufforderung und Aktenzeichen bereithalten

Sehen Sie zuerst nach, von welcher Stelle die Zahlungsaufforderung stammt. Im Schreiben stehen das Aktenzeichen, der geforderte Betrag und Angaben zur Zahlung. An diese Unterlagen sollte Ihr Antrag anknüpfen. Eine Nachricht an die Polizei erreicht möglicherweise nicht die Stelle, die über die Raten entscheiden muss.

Dieser Artikel betrifft Geldstrafen aus einem Strafverfahren. Bei einem Bußgeldbescheid gelten andere Vorschriften. Auch die Frage, ob Sie gegen einen Strafbefehl vorgehen sollten, muss getrennt geprüft werden. Wer eine Ratenzahlung beantragt, legt dadurch keinen Einspruch ein und wahrt damit keine Einspruchsfrist.

Welche Unterlagen den Antrag nachvollziehbar machen

Ein Satz wie „Ich kann gerade nicht zahlen“ lässt offen, wie viel Geld Ihnen im Monat tatsächlich bleibt. Beschreiben Sie Ihr aktuelles Einkommen und die notwendigen Ausgaben. Je nach Lebenssituation helfen folgende Nachweise:

  • aktuelle Gehaltsabrechnungen oder ein Bescheid über bezogene Leistungen;
  • Belege über Miete und regelmäßige Wohnkosten;
  • Angaben zu Unterhaltspflichten und den Personen, die Sie finanziell versorgen;
  • Nachweise über besondere unvermeidbare Belastungen, etwa krankheitsbedingte Ausgaben.

Erklären Sie auch, wenn Ihr Einkommen zuletzt weggefallen ist oder stark schwankt. Senden Sie Unterlagen gezielt an die zuständige Stelle und bewahren Sie eine Kopie des Antrags samt Versandnachweis auf. Welche weiteren Belege benötigt werden, kann die Behörde im Einzelfall mitteilen.

Eine Rate vorschlagen, die im nächsten Monat noch tragbar ist

Eine besonders hohe Rate hilft wenig, wenn Sie sie nach der ersten Zahlung nicht mehr aufbringen können. Prüfen Sie vor Ihrem Vorschlag, welcher Betrag nach den notwendigen Ausgaben regelmäßig übrig bleibt. Nennen Sie die gewünschte Monatsrate und einen möglichen Beginn. Begründen Sie den Vorschlag anhand Ihrer Unterlagen.

Es gibt aus den hier genannten Vorschriften keine allgemeine Monatsrate, die für jeden Fall verbindlich wäre. Die Entscheidung richtet sich nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Können Sie derzeit keine laufenden Raten leisten, sollte geprüft werden, ob zunächst eine Zahlungsfrist infrage kommt. Eine Reduzierung der rechtskräftigen Geldstrafe folgt aus einem Ratenantrag nicht.

Bis zur Entscheidung den Zahlungsstand klären

Lassen Sie eine Zahlungsaufforderung nicht unbeantwortet liegen, während Sie Belege zusammensuchen. Stellen Sie den Antrag möglichst früh und weisen Sie auf eine bevorstehende Zahlungsfrist hin. Fragen Sie ausdrücklich nach, wie bis zur Entscheidung mit der Zahlungsaufforderung verfahren wird. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der bloße Versand Ihres Antrags weitere Vollstreckungsschritte automatisch stoppt.

Bewahren Sie die Bewilligung auf und lesen Sie die Bedingungen. Maßgeblich sind die genehmigten Teilbeträge, Termine und Zahlungsangaben. Das Gericht kann anordnen, dass die Ratenvergünstigung entfällt, wenn eine Rate nicht rechtzeitig gezahlt wird. Auch die Vollstreckungsbehörde kann ihre Entscheidung unter den gesetzlichen Voraussetzungen ändern.

Was bei einer ausbleibenden Rate zu tun ist

Wenn Sie eine bewilligte Rate voraussichtlich nicht schaffen, melden Sie sich vor dem Zahlungstermin bei der zuständigen Stelle. Erklären Sie die neue Lage, belegen Sie etwa den Einkommensausfall und beantragen Sie eine Anpassung. Eine eigenmächtig verringerte Zahlung ersetzt keine geänderte Bewilligung.

Bei einer uneinbringlichen Geldstrafe kann Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle treten. Eine einzelne versäumte Rate bedeutet aber nicht, dass Sie automatisch am nächsten Tag in Haft müssen. Wenn bereits eine Ladung zum Strafantritt vorliegt, braucht der Fall sofortige Prüfung. Der Ablauf lässt sich dann nicht mit einem allgemeinen Ratenhinweis beurteilen.

Häufige Fragen zur Ratenzahlung

Muss ich den Antrag beim Gericht stellen?

Nach Rechtskraft entscheidet die Vollstreckungsbehörde über Zahlungserleichterungen. Orientieren Sie sich an der Zahlungsaufforderung und lassen Sie die Zuständigkeit klären, wenn die Unterlagen verschiedene Stellen nennen.

Können auch Verfahrenskosten einbezogen werden?

Nach § 459a Absatz 4 StPO erstreckt sich eine Entscheidung über Zahlungserleichterungen auch auf die Verfahrenskosten. Eine solche Entscheidung kann auch allein hinsichtlich der Kosten getroffen werden. Prüfen Sie deshalb die gesamte Zahlungsaufforderung und den Wortlaut der Bewilligung.

Was soll ich zur anwaltlichen Prüfung mitbringen?

Bringen Sie Urteil oder Strafbefehl, Zahlungsaufforderung, bisherige Schreiben und Nachweise zu Einkommen und notwendigen Ausgaben mit. Liegt bereits eine Vollstreckungsankündigung oder Ladung vor, gehört sie dazu. Rechtsanwalt Serkan Gürses kann anhand dieser Unterlagen prüfen, welcher Antrag in Ihrer Lage sinnvoll ist und ob wegen laufender Fristen sofort gehandelt werden muss.

Quellen und Stand

Stand: 08.09.2026. Allgemeine Informationen zum deutschen Strafrecht. Eine Prüfung der konkreten Unterlagen und Fristen bleibt erforderlich.

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