Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gegebenenfalls auch gerichtlich auf allen Gebieten des Verkehrsrechts, wie etwa:

  • in der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Unfall
  • wenn gegen Sie straf- oder bußgeldrechtlich wegen eines Verkehrsverstoßes ermittelt wird
  • Ebenso vertrete ich Sie bei Streitigkeiten anlässlich des Kaufes von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen oder der Reparatur von Fahrzeugen

Zu den Tätigkeiten gehören u.a.:

  • Geltendmachung von Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall, wie Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagen/ Nutzungsausfall,
  • Abschleppkosten etc.
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfallschaden
  • Haushaltsführungsschaden

Bei einem -auch nur teilweisem- Verschulden des Unfallgegners hat dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Rechtsanwalts zu tragen. Die anwaltliche Vertretung erfolgt damit für den Geschädigten kostenfrei.

In Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren bzw. Bußgeldverfahren im Straßenverkehr
vertrete ich Sie bei:

  • Fahren unter Alkohol/ Drogeneinfluß
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Beleidigung etc.
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsunterschreitung
  • Rotlichtverstöße
  • Vorfahrtsverletzung
  • Führerscheinentzug/ Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Streitigkeiten mit Ihrer Kaskoversicherung, etwa bei Wildschaden, grob fahrlässige Herbeiführung des Schadensereignisses etc.
  • Streitigkeiten mit dem An- und Verkauf von Fahrzeugen von/an Händler(n) oder Privatleute(n), Streitigkeiten anlässlich einer Fahrzeugreparatur.

Überwiegend übernehmen Rechtsschutzversicherungen im Bereich des gesamten Verkehrsrechts die Gerichts- und Anwaltskosten.
Sollten Sie an einer Vertretung durch mich interessiert sein, nehmen Sie umgehend Kontakt mit meiner Kanzlei auf. Alles Weitere wird dann gemeinsam besprochen.

 Telefon: 030 /680 82 893