Ausländer & Asyl-recht
Ausländer- u. Asylrecht
Deutschland ist nicht nur Zuwanderungsland geworden; ein großer Teil der Migranten ist hier geboren. Das Recht der Zuwanderung und des Aufenthalts ist kompliziert: Für EU- Bürger gilt anderes als für „sonstige“ Ausländer; türkische Staatsbürger werden wiederum nach anderen Regeln aufgrund entsprechender Verträge der EU mit der Türkei behandelt; mit Staaten wie USA oder Kanada gibt es Verträge über Vergünstigungen ihrer Staatsbürger etwa bei Visumfragen; die Schweiz ist nicht Mitglied der EU, aber Unterzeichnerstaat der Schengen- Abkommen; Großbritannien ist in der EU aber nicht Unterzeichner der Schengen- Abkommen; für Bürger der EU- Neustaaten aus Osteuropa gilt teilweise anderes Recht als für Bürger der EU- Altstaaten.
Typische ausländerrechtliche Verfahren in meiner Kanzlei sind:
- Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Ausweisungsverfahren
- Abschiebungsverfahren
- eigenständiges Aufenthaltsrecht
- Visumanträge
- Familiennachzugsanträge (Ehegattennachzug, Kindernachzug, sonstige Familienangehörige)
- Anerkennung als Asylberechtigter
Wer in Deutschland straffällig wird, kann ausgewiesen werden. Dabei gilt aber für EU- Staater anderes Recht als etwa für Afrikaner. Türken sind EU-Staatern teilweise gleichgestellt, aber nicht vollständig.
Für Studenten gibt es ebenso Sonderregeleungen wie für Hochqualifizierte und Berufsgruppen wie Profisportler oder leitende Angestellte.
Asylrecht wiederum genießt, wer im Heimatland politisch verfolgt wird.
Querverbindungen bestehen zum Sozial-, Gewerbe- und Strafrecht.
Ausländerrechtliche Probleme berühren fast immer den Kern der eigenen Existenz. Dementsprechend muss man sie ernst nehmen. Dazu gehört, sich von Fachleuten helfen zu lassen.
Telefon: 030 /680 82 893